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Wie Sie Fehlalarme der Alarmanlage reduzieren

Wussten Sie, dass es sich bei über 90 % der Alarme herkömmlicher Alarmanlagen um Falschalarme handelt? Stellen Sie sich vor, die Polizei rückt bei jedem einzelnen dieser Alarme aus, um nach dem Rechten zu sehen. Das verursacht nicht nur enorme Kosten, sondern hat auch zur Folge, dass die entsprechenden Einsatzkräfte an anderer (wichtigerer) Stelle nicht mehr zur Verfügung stehen.

  

Um das zu verhindern, sollten Sie beim Einsatz einer Alarmanlage dafür sorgen, die Falschalarme so weit wie möglich zu reduzieren.

  

In diesem Artikel stellen wir Ihnen die verschiedenen Formen und Ursachen eines Falschalarms vor und nennen Ihnen Möglichkeiten, wie Sie das Risiko eines Falschalarms minimieren.
 

Fehlalarm oder Falschalarm – was ist richtig?

Auch wenn der Begriff Fehlalarm häufig verwendet wird und jeder weiß, was vermeintlich damit gemeint ist, ist er falsch. Nach DIN VDE 0833-1 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall) lautet die korrekte Bezeichnung Falschalarm.
  
Der Unterschied der Worte Fehlalarm und Falschalarm lässt sich logisch erklären:
  
Fehlalarm bezeichnet das Ausbleiben (also das Fehlen) eines Alarms und ist auf ein technisches Versagen zurückzuführen. In Fachkreisen wird er auch als negativer Falschalarm bezeichnet. Gründe für ein Fehlalarm können beispielsweise ein defekter Melder, fehlende Wartungen oder eine unsachgemäße Installation der Alarmanlage sein. Fehlalarme sind in der Praxis sehr selten.
  
Bei einem Falschalarm handelt es sich um einen fälschlicherweise ausgelösten Alarm, bei dem keine echt Gefährdung durch Brand, Einbruch oder Überall vorliegt. Der Alarmmelder funktioniert also ordnungsgemäß, wird aber beispielsweise durch ein offenes Fenster oder einem falsch geplanten Bewegungsmelder unerwünscht ausgelöst.
  

Die verschiedenen Formen des Falschalarms

Falschalarme kommen bei Einbruchmeldeanlagen sowie bei Brandmeldeanlagen vor. Sie lassen sich in verschiedene Rubriken unterteilen, je nach dem wodurch sie ausgelöst wurden:
  

Technischer Alarm

Ein technischer Alarm wird durch einen technischen Defekt ausgelöst und auch blinder Alarm genannt. Das kann beispielsweise durch einen defekten Melder, einen Fehler in der Sensorik der Videoüberwachung oder durch störende elektromagnetische Felder passieren.
  

Täuschungsalarm

Um einen Täuschungsalarm handelt es sich, wenn der Melder fälschlicherweise davon ausgeht, dass eine Gefahrensituation vorliegt und einen Alarm auslöst. Das kann z. B. der Fall sein, wenn ein Brandmelder auf Zigarettenrauch oder Küchendampf reagiert.
  

Böswilliger Alarm

Als böswilliger Alarm wird das missbräuchliche Herbeiführen eines Alarms durch Menschen bezeichnet. Das kann z. B. die künstliche Auslösung eines Brandmelders durch Haarspray oder ähnliches sein. Auch bei Alarmanlagen gab es schon Fälle, bei dem ein Alarm vorsätzlich zur Ablenkung ausgelöst wurde: Während Sicherheitsdienst oder Polizei am Ort des Alarms auf der Suche sind, wurde an anderer Stelle eingebrochen.
  
Ganz egal aus welchen Gründen ein böswilliger Alarm ausgelöst wird – nach § 145 StGB stellt der Missbrauch von Notrufen eine Straftat dar, die zu einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe führen kann.
  

Die häufigsten Auslöser für Falschalarme und wie man sie verhindert

Die Verhinderung eines Falschalarms ist in mehrfacher Hinsicht wünschenswert. Beispielsweise kann der Polizeieinsatz bei einem falschen Alarm teuer werden, wenn dieser als nicht gerechtfertigt in Rechnung gestellt wird.
  
Anderseits können häufige Falschalarme zu einer Desensibilisierung der alarmierten Personengruppen führen. Das hätte zur Folge, dass einem Alarm keiner Bedeutung mehr zugemessen wird und ein echter Alarmgrund möglicherweise nicht früh genug bemerkt wird.
  
Bevor wir näher darauf eingehen, welches die häufigsten Auslöser für Falschalarme sind und wie Sie diese verhindern, nennen wir Ihnen zwei Dinge, die Sie beim Einsatz einer Alarmanlage von vornherein beachten sollten:
  

Zwangsläufigkeit

Achten Sie darauf, dass Ihr Alarmsystem nach dem Prinzip der Zwangsläufigkeit arbeitet. Das bedeutet, dass eine Scharfstellung des Systems nur dann möglich ist, wenn eine ordnungsgemäße Funktionsleistung sichergestellt werden kann. Das Ziel der Zwangsläufigkeit ist, die Zahl der Falschalarme auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Zwangsläufigkeit ist nach den Richtlinien der VdS Schadenverhütung wie folgt unterteilt:
  

Bauliche Zwangsläufigkeit:

Dieser Begriff bezieht sich auf alle baulichen Maßnahmen, die zur Einhaltung der Zwangsläufigkeit beitragen. Dazu gehören beispielsweise Sperrschlösser, die dafür sorgen, dass ein Gebäude erst betreten werden kann, wenn die Einbruchmeldeanlage unscharf geschaltet wurde.
  

Elektrische Zwangsläufigkeit:

Dies umfasst alle elektrischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der Zwangsläufigkeit eingesetzt werden können. Eine Scharfschaltung der Anlage sollte nur möglich sein, wenn alle angeschlossenen Komponenten (z. B. Sensoren, Verschlüsse) keine technischen Störungen aufweisen.
  

Organisatorische Zwangsläufigkeit:

Dabei geht es um alle organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der Zwangsläufigkeit dienen. Das kann beispielsweise die Zugangs- oder Anwesenheitskontrolle von Personen sein.
  

Alarmvorprüfung

Bedenkt man die hohe Quote der Falschalarme und die Kosten, die einem möglicherweise bei einem unnötigen Einsatz der Polizei oder Feuerwehr in Rechnung gestellt werden, ist schnell klar, warum eine Alarmvorprüfung sinnvoll ist. Die Alarmvorprüfung verhindert zwar keine Falschauslösung eines Alarms, sorgt aber dafür, dass die Polizei im Falle eines Falschalarms nicht benachrichtig wird.
  
Die Alarmvorprüfung kann durch eine beauftrage Person oder einer Serviceleitstelle entweder vor Ort oder durch eine Fernüberwachung mittels Viedoüberwachung durchgeführt werden. Meistens verläuft eine Alarmvorprüfung nach einem Alarmplan, dessen Ablauf im Alarmfall zusammen mit der beauftragten Serviceleitstelle erarbeitet wird.
  
Im Fall eines Alarms überprüft die zuständige Person oder Servicedienststelle in erster Distanz, ob es sich um einen echten Alarm handelt. Bestätigt sich der Verdachtsfall werden erst dann, neben Polizei und eventuell Feuerwehr, alle auf dem Alarmplan vermerkten Personen informiert.
  

Ursache: Bedienungsfehler

Einer der häufigsten Gründe für die Auslösung eines Falschalarms sind menschliche Bedienungsfehler. So kann es beispielsweise vorkommen, dass beim Betreten eines Gebäudes vergessen wird, die Alarmanlage unscharf zu schalten oder bei der Scharfschaltung der Anlage ein geöffnetes Fenster übersehen wurde.
  
Um Fehler bei der Bedienung möglichst zu vermeiden, sollten Sie sich bereits im Vorfeld mit der Steuerung Ihrer Alarmanlage genau vertraut machen und sich alles Wichtige von einem Fachmann erklären lassen. Das hat auch den Vorteil, dass Sie es frühzeitig bemerken, falls Sie mit der Steuerung oder der Art der Scharfschaltung nicht zurecht kommen und eine andere geeigneterer Methode wählen können.
  
Um das Deaktivieren der Alarmanlage nicht zu vergessen (und auch die Scharfschaltung) können Sie beispielsweise die akustische Warnung an der Steuereinheit aktivieren oder Merkzettel anbringe, die Sie daran erinnern. Hilfreich ist auch eine feste Routine, die Sie in Ihren täglichen Ablauf integrieren.
 
 

Ursache: Installationsfehler

Bei der ordnungsgemäßen Installation einer Alarmanlage gibt es viele Komponenten zu beachten. Beispielsweise reagiert ein Öffnungsmelder an Fenster oder Türen, wenn sich der Abstand zwischen Fensterrahmen und Fensterfüllung verändert. Bei sehr alten Fenstern herrscht allerdings häufig etwas mehr Spielraum und so kann es passieren, dass der Wind den Fensterspalt etwas vergrößert und einen Alarm auslöst. Um das zu verhindern, sollte der Öffnungsmelder direkt am Schloss angebracht werden – das ist die stabilste Stelle an Fenster oder Tür.
  
Auch Bewegungsmelder bergen so manche Tücken, wenn sie nicht fachgemäß angebracht wurden. Beispielsweise kann es sein, dass ein Infrarot-Bewegungsmelder direkt auf ein Fenster gerichtet wird. Da ein Infrarot-Bewegungsmelder aber auf Temperaturunterschiede reagiert, kann es in diesem Fall passieren, dass eine Temperaturveränderung an der Fensterscheibe zu einer Alarmauslösung führt. Aus diesem Grund sollten Infrarot-Bewegungsmelder am besten so angeordnet werden, dass die Fenster hinter ihnen liegen.
  
Ähnliches kann bei einem Mikrowellen-Bewegungsmelder passiere, da diese durch Wände „hindurchsehen“. Schlecht platzierte Melder könnten somit auf Bewegungen reagieren, die hinter der Wand z. B. in einem direkt angrenzendem Nachbargebäude oder auf der Straße stattfinden und einen Falschalarm auslösen. Daher sollten Sie bei diesen Meldern prüfen, was sich hinter einer Wand befindet und sie so installieren, dass ihr Sichtfeld an der Wand endet.
  
Bei einer Installation sind aber noch weit mehr Fehler möglich, als hier aufgeführt. Es könnten Komponenten falsch miteinander verbunden werden, Abstände bei einer Funkverbindung nicht beachtet werden usw. Jeder noch so kleine Fehler kann dann zu einem Fehl- oder Falschalarm führen.
  
Prinzipiell empfehlen wir Ihnen, ein Alarmsystem immer von einem Fachmann installieren zu lassen. Dieser kennt die Tücken der verschiedenen Komponenten und weiß, wie er diese anbringen muss um Falschalarme möglichst auszuschließen.
  

Ursache: vernachlässigte Wartung

 
Auch bei Gefahrenmeldeanlagen ist eine regelmäßige Pflege und Wartung wichtig. Verschmutzte Komponenten oder defekte Teile in Ihrem Alarmsystem könnten einen Falschalarm auslösen. Achten Sie daher besonders bei Rauchmeldern und Bewegungsmeldern darauf, dass diese sauber sind und somit einwandfrei funktionieren. Um technischen Defekten vorzubeugen, sollten Sie Ihre Alarmsystem regelmäßig warten und prüfen lassen.
  

Ursache: Tiere

Es kommt immer wieder vor, dass ein Falschalarm durch Tiere ausgelöst wird. Beispielsweise nehmen Bewegungsmelder nur eine Bewegung oder einen Temperaturunterschied wahr ohne filtern zu können, ob es sich um einen Menschen oder um ein Tier handelt. Das können im Innenbereich die eigenen Haustiere sein oder Wildtiere im Außenbereich, die in überwachte Bereiche eindringen.
  
Darum sollten Sie am besten schon vor einer Installation abwägen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Tier der Auslöser sein könnte. Bei einem Gelände, dass sich außerhalb befindet und in direkter Feld- oder Waldnähe liegt, wird das häufiger der Fall sein, als bei einem Gebäude im Stadtkern.
  
Je nachdem, wie hoch das Risiko in Ihrem Fall ist, sollten Sie auf entsprechend passende Bewegungsmelder achten. Beispielsweise gibt es Bewegungsmelder mit einer Kleintierimmunität. Auch die Kombination mit einer Videoüberwachung wäre denkbar. Dadurch würde sich zwar der Falschalarm nicht verhindern lassen, aber Sie hätten die Möglichkeit, anhand des Bildmaterials zu überprüfen, welche Art von Eindringling den Alarm ausgelöst hat.
  

Wer bezahlt für einen Falschalarm?

Wenn die Polizei zur Überprüfung eines vermeintlichen Einbruchs ausrückt, sind damit Einsatzkosten im dreistelligen Bereich verbunden. Wenn man nun die hohe Anzahl der Falschalarme betrachtet, ist es nicht verwunderlich, dass die Kosten des Einsatzes ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
  
Als weiteres Argument, warum bei einem Falschalarm zur Kasse gebeten wird, gilt: Wenn jemand eine Einbruchmeldeanlage mit akustischem Alarm installiert, ist davon auszugehen, dass dieser damit auch im Falle eines Alarms die Benachrichtigung der Polizei bezweckt und somit auch einen Einsatz bei einem Falschalarm in Kauf nimmt. Das Gleiche gilt auch, wenn der Alarm durch eine beauftrage Person oder einer Serviceleitstelle an die Polizei ohne Alarmvorprüfung gemeldet wird.
  
Aber wer bezahlt den Einsatz nun? In der Regel erhält der Betreiber der Alarmanlage die Rechnung. In einigen Fällen ist es aber auch unklar, wer zur Verantwortung gezogen werden soll. Beim Einsatz einer Serviceleitstelle kann es durchaus auch vorkommen, dass diese zur Kasse gebeten wird. Meistens wird von Fall zu Fall entschieden, wer für die Einsatzkosten aufkommen soll.
  
Sicher ist nur, dass auf Nachbarn oder Passanten, die von einer Gefahrenlage ausgehen und die Polizei informieren, keine Kosten zukommen. Würden diese für ihre Meldung „bestraft“ werden, könnte sie das von zukünftigen Notrufen abhalten.
  
Die Höhe der geforderten Zahlung wird von den jeweiligen Bundesländern und Landkreisen bestimmt und bewegt sich meist zwischen 50-200 Euro.
  

Fazit

Falschalarme lassen sich zwar nicht zu 100 % ausschließen, dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten und Maßnahmen, um diese möglichst zu reduzieren. Je nachdem, was der Auslöser eines Alarms war, wird dieser als technischer Alarm, Täuschungsalarm oder böswilliger Alarm bezeichnet.
  
Als Ursache von Falschalarmen sind beispielsweise eine Fehlbedienung, Installationsfehler oder Tiere auszumachen. Für jede Fehlerquelle gibt es eigene Maßnahmen, die zur Verhinderung von Falschalarmen durchgeführt werden können. Generell sollte aber die Zwangsläufigkeit und eine Alarmvorprüfung angewendet werden.
  
Kommt es durch einen „vorwerfbaren Falschalarm“ zu einem unnötigen Einsatz von Polizei oder Feuerwehr, werden meist die Betreiber der Anlage zur Kasse gebeten.
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